Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät I
Übersicht
- Aktuelles aus dem Prüfungsamt
- Allgemeine Fragen
- Abschlusszeugnis
- Hinweis Abschlussarbeiten (BA/MA/Dipl./MAG)
- BAföG-Bescheinigung nach § 48
- Krankheit zum Prüfungstermin
- Studierende mit chronischen Erkrankungen / Behinderungen
- Zur Masterbewerbung (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
- Studiengangs-/-ortwechsel in und zur MLU (Leistungsanerkennung)
- Aufhebung der Diplom- und Magisterstudiengänge / Beurlaubung
- Ansprechpartnerinnen und Sprechzeiten
Aktuelles aus dem Prüfungsamt
Modulanmeldung WS 2011/12 Voraussetzung für Prüfungsanmeldung
NEU: ACHTUNG! BA und MA
FEHLGESCHLAGENE PRÜFUNGSANMELDUNG:
Sollte die Prüfungsanmeldung wegen Vorleistungen oder Terminüberschreitung nicht erfolgreich sein, kann die Prüfungsanmeldung nur auf Listen im Institut vorgenommen werden, nicht im Prüfungsamt.
Ab Wintersemester 2011/12 wird bei der späteren Prüfungsanmeldung überprüft, ob eine Modulanmeldung (Voraussetzung) vorliegt.
HINWEIS:
Die Modulanmeldung im Löwenportal entbindet noch nicht von der Anmeldung zu den einzelnen Veranstaltungen über Stud.IP.
Nach dem Einloggen in das Löwenportal ist unter Punkt: „HILFE“ am Ende des Eingangsmenüs eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Modul- und Prüfungsanmeldung hinterlegt.
3. Versuch von Prüfungen BA/MA
Prüfungsanmeldungen zum 3. Versuch sind nur über das Prüfungsamt möglich. Bitte teilen Sie uns vorab per E-Mail Prüfungstermin und Dozent/-in mit, damit der Antrag vorbereitet werden kann. Dies würde die Wartezeiten in den Sprechstunden verkürzen. Dies entbindet nicht vom persönlichen Erscheinen in der Sprechstunde.
Veränderung der Magisterprüfungsordnungen
Der zuständige Studien- und Prüfungsausschuss hat beschlossen, dass künftig in allen Magisterstudiengängen der Philosophischen Fakultät I vom Studierenden gewählt werden kann, in welcher Reihenfolge Magisterarbeit und Magisterprüfungen abgelegt werden.
Prüfungstermine Magister / Diplom
Zuerst sind hier einige Informationen zur Anmeldung im Bereich Soziologie.
Anmeldung Soziologie WiSem2011.2012 Aushang.doc
(25,5 KB) vom 18.10.2011
Termine Soziologie
Termine Soziologie , WiSem2011.2012.doc
(26 KB) vom 18.10.2011
Termine Poltik-Sozialkunde
Termine Politik-Sozialkunde , WiSem2011.2012.doc
(25 KB) vom 18.10.2011
Termine Geschichte
Termine Geschichte , WiSem2011.2012.doc
(38,5 KB) vom 18.10.2011
Allgemeine Fragen
Abschlusszeugnis
Nach erfolgreichem Studium und Erlangen eines entsprechenden Abschlusstitels wird möglichst zeitnah ein Zeugnis von uns erstellt.
Bei Bachelorabsolventen bitten wir um eine Information, dass Sie ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben. Ist das Zeugnis fertig, werden Sie umgehend von uns per E-Mail informiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass das Erstellen einen gewisse Zeitraum in Anspruch nimmt, da sämtliche Unterschriften und Urkunden zusammengetragen werden müssen. Sie haben dann drei Möglichkeiten das Zeugnis von uns zu erhalten.
1. Ein kurzer Besuch unserer Einrichtung während der Sprechzeiten.
2. Sie übersenden uns einen frankierten Briefumschlag (etwas größer als A4 und stabil zum Schutz der Dokumente) fertig an Sie adressiert.
3. Sie lassen das Zeugnis mit einer Vollmacht von einer anderen Person bei uns abholen.
Hinweis Abschlussarbeiten (BA/MA/Dipl./MAG)
Deckblatt
Umfang der Arbeit
Formatierungsvorgaben
Form und Anzahl der Arbeiten
Eidesstattliche Versicherung (Muster)
Das Dokument wird demnächst weiter ergänzt.
Informationen zu Abschlussarbeiten.doc
(29,5 KB) vom 26.07.2011
BAföG-Bescheinigung nach § 48
Studierende, die BAföG erhalten, benötigen nach dem 4. Semester eine Bescheinigung über bereits erbrachte Leistungen, welche bis zum 15. Oktober beim Studentenwerk einzureichen ist. In der Regel müssen 105 LP erreicht sein (wovon 70 bereits absolvierte und 35 angemeldete Leistungspunkte sein können).
Die Bescheinigung senden wir direkt ans Studentenwerk, wenn Sie diese bei uns per E-Mail oder Telefon mit Ihrer BAföG-Förderungsnummer anfordern.
- Vorher sollten Sie Ihren Notenspiegel im Löwenportal auf Vollständigkeit prüfen.
- Die Bescheinigung wird automatisch anhand der verbuchten und angemeldeten Leistungen erstellt, ein Formular vom BAföG-Amt benötigen wir dafür nicht mehr.
- Für Studierende deren Studienfach mit 90, 120 oder 180 Leistungspunkten in der Philosophischen Fakultät I ist und deren Leistungspunkte beider Studienfächer im Löwenportal ersichtlich sind, kann die Bescheinigung für beide Fächer bei uns ausgestellt werden.
Krankheit zum Prüfungstermin
Wer zum Zeitpunkt einer angemeldeten Prüfung krank ist, verliert keinen Prüfungsversuch durch Nichtteilnahme. Es muss lediglich ein Krankenschein beim Prüfungsamt eingereicht werden, der für den Prüfungstermin frei stellt. Dieser kann per Post oder persönlich an uns überbracht werden, es genügt den Krankenschein in unseren Briefkasten zu werfen.
Wichtig ist das Sie die Matrikelnummer zum Krankenschein mit abgeben. Es gibt manche Namen mehrfach an der Universität
Eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung wird derzeit noch NICHT benötigt.
Studierende mit chronischen Erkrankungen / Behinderungen
Studierende mit chronischen Erkrankungen und/oder Behinderungen haben die Chance, wenn irgendwie möglich, einen Auslgeich für Prüfungsbedingungen zu erhalten, um Ihren individuellen Bedürfnissen entgegen zu kommen. Welche Maßnahmen zur Wahrung der Chancengleichheit in Prüfungsleistungen für Sie möglich sind, können sie mit Herrn Rausch besprechen.
Barfüßer Straße 17
Tel.: 0345 55-210 23
Fax: 0345 55-272 56
E-Mail: christfried.rausch@verwaltung.uni-halle.de
Zur Masterbewerbung (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Zur Masterbewerbung wird selbstverständlich ein Notenspiegel von Ihnen erwartet, das Transcript of Records. Dieses bekommen Sie aber erst mit ihren Abschlussdokumenten (Zeugnis und Urkunde) aus dem Bachelorstudium ausgehändigt. Bei nicht abgeschlosssenem Bachelorstudium benötigen Sie dafür kein gesondertes Dokument dieses Namens aus dem Prüfungsamt, es genügt der Ausdruck des Notenspiegels aus dem Löwenportal für alle Ihre Fächer. Gegebenen Falls verlangen einige Hochschulen, dass dieses Dokument bestätigt wird, in diesem Fall können Sie während unserer Sprechzeiten die entsprechenden Ausdrucke jederzeit abstempeln und bestätigen lassen.
Weiterhin wird oft, wenn Sie sich bereits vor Abschluss Ihres Bachelorstudiums an anderen Hochschulen für einen Masterstudiengang bewerben, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt. Diese steht hier zum Download und ausfüllen bereit.
Unbedenklichkeitsbescheinigung.doc
(25 KB) vom 18.05.2011
Studiengangs-/-ortwechsel in und zur MLU (Leistungsanerkennung)
Wenn Sie den Studiengang innerhalb der Universität wechseln oder von einer anderen Universität nach Halle, besteht unter Umständen die Möglichkeit, Ihre bisher erbrachten Leistungen anerkennen zu lassen.
Vereinbaren Sie hierfür einen Termin mit Ihrem zuständigen Fachstudienberater und legen ihm alle bisher erbrachten Leistungen vor. Der Studien- und Prüfungsausschuss entscheidet anschließend über deren Anerkennung für Ihr neues Studienfach.
Zusätzlich benötigen Sie den ausgefüllten Anrechnungsbescheid.
Für ASQ ist gleichermaßen zu verfahren, jedoch mit diesem Anerkennungsformular.
Aufhebung der Diplom- und Magisterstudiengänge / Beurlaubung
Bis auf wenige Ausnahmen werden alle Diplom- und Magisterstudiengänge der Fakultät zum Ende des Wintersemesters 2012/2013 aufgehoben. Semisitistik wird bereits ein Jahr eher aufgehoben. Zu allen Fragen die diesbezüglich auftreten empfehlen wir Ihnen sich auf dieser Seite der Fakultät zu informieren.
In begründeten Ausnahmefällen ist eine Beurlaubung möglich. Folgendes Formular, so wie der Nachweis Ihres bisherigen und weiterhin geplanten Studienverlaufes, ist zu richten an den Magisterprüfungsausschussvorsitzenden, bzw. jeweiligen Diplomprüfungsausschussvorsitzenden.
Beurlaubung.doc
(21 KB) vom 17.01.2012
Ansprechpartnerinnen und Sprechzeiten
Bitte wenden Sie sich immer an die für Ihr Fach zuständige Mitarbeiterin.
Telefonate während der Sprechzeit sind nicht möglich, bitte rufen Sie außerhalb der Sprechzeiten an.
Spätsprechstunde: donnerstags 16:00 bis 17:30 Uhr (nur jeweils eine Ansprechpartnerin).
Während der vorlesungsfreien Zeit (16.07.-30.09.2011) entfällt donnerstags die Spätsprechstunde (16:00 - 17:30 Uhr).
An Sprechtagen vor Feiertagen entfallen generell die Nachmittagssprechstunden.
Zusätzlich wird ab 07. September mittwochs eine zusätzliche Terminsprechstunde in der Zeit von 10.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr angeboten. (nur nach Vereinbarung via Mail/Telefon)
Kontakt
Frau Tettenborn
Sachbearbeiterin
Emil-Abderhalden-Straße 9
06108 Halle (Saale)
Telefon: +49 345 55-24003
anja.tettenborn@philfak1.uni-halle.de
Psychologie / Soziologie / Politikwissenschaft und Japanologie
Öffnungszeiten:
dienstags: 10:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
donnerstags: 10:00 - 12:00 Uhr u 15:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Frau Langosch
Sachbearbeiterin
Emil-Abderhalden-Straße 9
06108 Halle (Saale)
Telefon: +49 345 55-24005
mandy-katrin.langosch@philfak1.uni-halle.de
Altertumswissenschaften / Kunstgeschichte und Archäologien Europas / Orientalisches Institut / Philosophie und Ethnologie / Geschichte
Öffnungszeiten:
dienstags: 10:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
donnerstags: 10:00 - 12:00 Uhr u 15:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Wissenschaftliche Hilfskräfte
Herr Schmoll
Frau Börnicke
Herr John
Emil-Abderhalden-Straße 9
06108 Halle (Saale)
Telefon: +49 345 55-24005
hk.p-amt@philfak1.uni-halle.de
derzeit Ansprechpartner für:
- Webauftritt des Prüfungsamtes (Schmoll)
- Systemtechnik des Prüfungsamtes (Schmoll)
