Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät I

Raum E.26.0; Eingang A 2
Ludwig-Wucherer-Straße 2
06108 Halle (Saale)

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Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät I
06099 Halle (Saale)

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Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät I

Aktuelles aus dem Prüfungsamt

Modulanmeldung Wintersemester 2024/2025
und weitere Informationen

Die Anmeldungen zu den Modulen für das Sommersemester 2024 ist vom 23.09. bis 21.10.2024 möglich.

Nach dem Einloggen in das Löwenportal ist unter Punkt: „HILFE“ am Ende des Eingangsmenüs rechts im grünen Feld eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Modul- und Prüfungsanmeldung hinterlegt.

Achtung: Einige Module der neuen Studienordnungen (Informationsmail erhalten zeitnah alle betroffenen Studierenden) finden Sie unter dem neuen Modultitel in der Äquivalenztabelle:

https://www.philfak1.uni-halle.de/studien-_und_pruefungsangelegenh/pruefungs-_und_studienordnungen/

Prüfungsanmeldungen sind ohne vorherige Modulanmeldungen nicht möglich. Die Prüfungsanmeldung ist Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung. Diese nehmen Sie im Löwenportal bis 2 Wochen vor der Prüfung vor.

Der Rücktritt (Widerruf) von angemeldeten Modulleistungen gemäß § 15 Abs. 2 der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung für das Bachelor- und Master-Studium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) ist bis eine Woche vor der Prüfung möglich. Bei der Fristberechnung wird der Tag der Prüfungsleistung nicht mitgerechnet. Die Rücktrittsfrist wird Ihnen bei der Anmeldung angezeigt.

Anmeldungen zum 3. Versuch / 2. Wiederholung einer Prüfung werden innerhalb der Ihnen im Löwenportal angezeigten Anmeldefrist mit schriftlichem Antrag von unserer Homepage vorgenommen.

Parallel zur Modulanmeldung im Löwenportal bitte auch zu den einzelnen Veranstaltungen im Stud.IP anmelden.

Das Modul "Bachel-/Masterarbeit" melden Sie bitte mit dem Antrag unserer Homepage im Prüfungsamt an. Es unterliegt nicht den Modulanmeldungsfristen. Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen Ihrer Studienordnung unter 2. des Antrags, nehmen Sie bitte rechtzeitig/nach deren Vorliegen im Prüfungsamt -gern per Mail - vor.

Die Begutachtungszeit beträgt 8 Wochen. Planen Sie den Termin der mündlichen Verteidigung (falls in Ihrer Studienordnung vorgesehen) rechtzeitig ein.

Die letzte Leistung für den Bachelorstudienabschluss ist bis spätestens 20. November zu erbringen, wenn Sie direkt im Anschluss an Ihr BA-Studium ein Masterstudium in Halle beginnen (in der Regel im Oktober). Das BA-Zeugnis ist spätestens zum 31. Januar im Immatrikulationsamt vorzulegen.

Die Immatrikulation ist bis zur Absolvierung (nicht der Eintragung der Bewertung) Ihrer letzten Leistung erforderlich.

Allgemeines

Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung (StPO) oder der Hochschule

Bei Studiengangswechsel innerhalb der Universität Halle oder an die Universität Halle, besteht die Möglichkeit, Ihre bisher erbrachten Leistungen anerkennen zu lassen und/oder in ein höheres Fachsemester eingestuft zu werden.

Für alle andere Studiengänge vereinbaren Sie hierfür per Mail einen Termin mit Ihrer/m zuständigen Studien- und Prüfungsausschussvorsitzenden oder FachstudienberaterInnen. Diesem legen Sie alle bisher erbrachten Leistungen im Original und Kopie vor sowie das Anerkennungsformular oder scannen die erforderlichen Nachweise ein und mailen diese vorab.

Die anerkannten Module sind mit den Originalen im Prüfungsamt einzureichen. Sei denn im Institut wurde auf den Kopien die Vorlage der Originale vermerkt.

ASQ-Anerkennungen erfolgen analog im Büro für Allgemeine Schlüsselqualifikationen:

https://www.asq.uni-halle.de/

Wenn Sie lediglich innerhalb eines Studiengangs in die aktuellste StPO wechseln möchten oder die Gewichtung (Leistungspunkte) im Immatrikulationsamt gewechselt haben, ist folgender Antrag im Prüfungsamt ausreichend.

Den Einstufungsbescheid in ein höheres Fachsemester benötigt das Immatrikulationsamt, es sei denn Sie möchten in das 1. Semester immatrikuliert werden.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Nachweis über nicht endgültig verlorenen Prüfungsanspruch) kann für den Hochschulwechsel erforderlich sein.

3. Versuch / 2. Wiederholung von Modulprüfungen

Prüfungsanmeldungen zur 2. Wiederholung (3. / letzter Versuch) sind nur mit dem Antrag im Prüfungsamt möglich.

Bachelor-/Masterarbeit

Die Abschlussarbeit kann nur auf Antrag durch das Prüfungsamt angemeldet werden. Bitte die Reihenfolge der Punkte 1. bis 5. einhalten.

Übersicht der Zulassungsvoraussetzungen etc. Abschlussmodul
Zulassungsvoraussetzung Abschlussarbeit_NEU.pdf (266,4 KB)  vom 28.10.2024

Masterbewerbung

Das Transcript of Records erhalten Sie mit dem Zeugnis.

Masterbewerbungen erfolgen mit dem Notenspiegel und der Gesamtdurchschnittsnote (bei zwei Studienprogrammen) aus dem Löwenportal.

Bei Bedarf kann darauf das voraussichtliche Studienende oder abgeschlossene Studium bestätigt werden.

Psychologie-Master-Bewerbungen:

Bestätigung erreichter ECTS-Punkte für Grundlagen-/Methodenmodule (bei Bedarf für andere Universitäten)

Zeugnis / Studienabschluss

Sie werden per Mail informiert wenn Ihr Zeugnis unterschrieben ist.

Abholung: während der Sprechzeiten (persönlich oder durch Dritte mit Vollmacht)

Zusendung: Hinterlegung/Übersendung eines Briefumschlages (frankiert, adressiert, stabil (etwas größer als A4 = B4), Portocode (mobile Briefmarke)

Bis zur letzten Prüfungsleistung ist die Immatrikulation erforderlich.

Informationen zur Exmatrikulation finden Sie unter:

http://immaamt.verwaltung.uni-halle.de/studium/exmatrikulation/

Krankheit zum Prüfungstermin

  • Sollten Sie einen Prüfungstermin krankheitsbedingt nicht wahrnehmen  können, reichen Sie bitte den von  der Ärztin/dem Arzt unterschriebenen Krankenschein im Prüfungsamt ein (per Mail, Post, im Hausbriefkasten oder persönlich (nach Terminvereinbarung)).
  • Der Krankenschein muss von einer Vertragsärztin/einem  Vertragsarzt (sog. 'Kassenarzt')  oder einem Mitglied in einer Ärztekammer ausgestellt sein.
  • Die Diagnosedaten sind zu schwärzen/abzuschneiden.
  • Matrikelnummer, Modultitel und Prüfungsdatum bitte auf der Rückseite vermerken.
  • Eine Prüfungs-Unfähigkeitsbescheinigung wird NICHT benötigt.

Nichtpsychologische Nebenfächer und interdisziplinäre Vertiefungen für Psychologen (Bachelor/Master)

Sie wählen aus dem Modulangebot der Universität ein Modul.

Sprechen Sie bitte mit den Prüfenden, ob die Teilnahme an diesem Modul möglich ist.

Prüfungsanmeldung mit dem  beigefügten Formular bitte bei Frau Tettenborn vornehmen.

Bescheinigungen aus dem Prüfungsamt

BAföG-Bescheinigung nach § 48

BAföG-EmpfängerInnen benötigen i.d.R. nach dem 4. Semester eine Bescheinigung über bereits erbrachte Leistungspunkte.

Mit Ihrer BAföG-Förderungsnummer können Sie die Leistungsbescheinigung auch per Mail von uns erhalten.

Vorab prüfen Sie bitte Ihren Notenspiegel im Löwenportal auf Vollständigkeit.

  • Die Bescheinigung wird anhand verbuchter und angemeldeter Leistungen erstellt.
  • Studierende mit 60-LP-Fach wenden sich bitte an das Prüfungsamt des 120-LP-Fach.

Nachweis für Studienabschlusshilfe beim BAföG-Amt (§ 15 Abs. 3a)

Dieses Formular benötigen sie ausgefüllt als Nachweis vom Prüfungsamt  für das BAföG-Amt, wenn sie Studienabschlusshilfe beantragen.

Ansprechpartnerinnen und Sprechzeiten

Anliegen können per E-Mail, Telefon, Hausbriefkasten oder Post eingereicht werden.

Bitte wenden Sie sich an die für Ihr Fach zuständige Mitarbeiterin.

Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung per Mail oder Telefon:

Dienstag - Donnerstag: 09:30 - 12:00 u. 14:00 - 15:00 Uhr

Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr

weitere Zeiten bis 18 Uhr sind möglich


Kontakt

Frau Tettenborn
Sachbearbeiterin

Ludwig-Wucherer-Straße 2; Eingang A 2; Raum E.26
06108 Halle (Saale)

Telefon: +49 345 55-24003

Psychologie / Soziologie / Politikwissenschaft

Kontakt

Frau Langosch
Sachbearbeiterin

Ludwig-Wucherer-Straße 2; Eingang A 2; Raum E.26
06108 Halle (Saale)

Telefon: +49 345 55-24005

Altertumswissenschaften / Kunstgeschichte und Archäologien Europas / Orientalisches Institut / Japanologie/ Philosophie und Ethnologie / Geschichte

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